Aktuelle Fragen aus FACT II
Grundsätzliches
Veranstaltungen an ausländischen Universitäten, die nicht in vergleichbarer Form im Master-Studiengang FACT angeboten werden. Dieses Modul kann nur im Ausland belegt werden.
Die ausländischen Lehrveranstaltungen müssen einen fachlichen Bezug zu FACT-Themen aufweisen (also zu Finanzierung und Banken, Versicherungswirtschaft und Risikomanagement, Rechnungswesen und Prüfungswesen, Wirtschaftsprivatrecht, Controlling, Steuerlehre, Steuerrecht).
Keine Sprachkurse oder landeskundliche Kurse!
Die Eignung der Veranstaltungen wird durch die FACT-Studiengangskoordination auf der Basis deutsch- oder englischsprachiger Unterlagen geprüft. Es empfiehlt sich ein sog. „Learning Agreement“ über die Anerkennung abzuschließen.